
Staatliche Unterstützung zum Einbruchschutz
Aufgrund der steigenden Anzahl an Wohnungseinbrüchen in Deutschland, hat sich die Bundesregierung dazu entschlossen, Förderungen für Einbruchschutzmaßnahmen zu gewähren. Die Anträge für die Förderung des Einbruchschutzes können bei der KfW, gestellt werden (Programm 455-E). Der Staat will unterstützen, wenn sich Privatpersonen vor Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus schützen wollen. Insgesamt stehen dafür rund 65 Millionen Euro zur Verfügung. Neben dem Zuschuss gibt es auch die Möglichkeit günstige Kredite über die Kreditanstalt KfW zu beziehen. Das entsprechende Förderprogramm des Bundes trägt den Namen „Altersgerecht Umbauen“(Programm 159), da es neben der Unterstützung für Einbruchmeldeanlagen und mechanischen Schutzmaßnahmen, auch finanzielle Hilfen für Menschen gibt, die in ihr Heim für altersgerechtes Wohnen vorbereiten möchten.
Wie hoch ist der Zuschuss der KfW zur Sicherheitstechnik?
Seit 2017 hat sich die Förderstruktur etwas verändert, denn die KfW hat den Zuschuss angehoben. Die ersten 1000 Euro der Investitionssumme werden mit 20 % der Kosten bezuschusst. Alle Kosten die über 1000 Euro hinausgehen werden weiterhin mit 10 % gefördert. So können Einzelmaßnahmen von 500 Euro bis maximal 15.000 Euro bezuschusst werden.
Wichtig für Antragsteller ist, dass diese staatlichen Zuschüsse die Möglichkeit der Absetzung der Handwerkerleistungen von der Steuer nicht beeinträchtigen.
Was wird gefördert?
- Alarmanlagen
- Videoüberwachung
- Intelligente Sicherheitsschlösser
- Panikschalter
- Video Türsprechanlagen
- Sicherheitsgitter
Wie läuft ein Antrag auf Zuschuss bei der KfW ab?
1. Antrag stellen.
2. Einbau starten.
3. Auszahlung veranlassen.
Gerne sind wir bei der Antragstellung und bei allen Fragen behilflich!